Ihre Aufgaben
Ziel ist, die Personen mit Coachingbedarf durch gezielte individuelle Hilfestellung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen bzw. sie auch während einer Ausbildung oder Beschäftigung bei der Bewältigung individueller Problemlagen zu unterstützen. Vermittlungshemmnisse sollen unter Nutzung des Fördernetzwerkes in der Region abgebaut bzw. beseitigt und ein Übergang in Ausbildung/ versicherungspflichtige Beschäftigung angebahnt werden.
- Individuelle Beratung, Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden und ggf. deren Bedarfsgemeinschaft während des Förderzeitraums
- Unterstützung in der konkreten persönlichen und familiären Situation (Aufbau von Tagesstrukturen, Stabilisierung der Bedarfsgemeinschaft, soziale Aktivierung, Verbesserung sozialer Handlungskompetenzen, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie & Beruf)
- Alltagshilfen (z. B. Nutzung des ÖPNV, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen und Antragsstellungen)
- Krisenintervention und Konfliktbewältigung
- Unterstützung bei psychosozialen Problemen (Sucht, Schulen, Gesundheitsprobleme, Entwicklung von Sprachkompetenzen durch Aktivierung von Netzwerken zu anderen Leistungsträgern -> Motivation zur Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II)
- Unterstützung bei der Überwindung von Grundbildungsdefiziten (Analphabetismus, Inanspruchnahme von Sprachförderangeboten des BAMF)
- Unterstützung bei besonderen individuellen Rahmenbedingungen, die der Beschäftigung/ Ausbildung entgegenstehen (Flucht-/ Migrationshintergrund, Gleichstellung von Frauen/ Männern, die § 10 SGB II in Anspruch nehmen)
- Abstimmung der Ganzheitlichen Betreuung auf bestehende Leistungen (z. B. Kooperation mit der Jugendhilfe, bei Therapien)
- Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder von Krankenkassen/ Rehaträgern
- Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen (z. B. Unterstützung bei der Entwicklung von Arbeitstugenden, Förderung beruflicher Flexibilität, Vermittlung der Anforderungen des Arbeits-/ Ausbildungsalltags wie pünktlicher Beginn, ordnungsgemäße Abmeldung im Krankheitsfall etc.)
- Übergangsmanagement (Förderung von Anschlussperspektiven wie Weiterbildung, geförderte Beschäftigung/ Ausbildung etc.)
- enge Abstimmung mit Trägern von Jugendmaßnahmen, wenn die Ganzheitliche Betreuung zusätzlich eingesetzt wird
- Beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Betreuung im Fall der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme (für max. 9 Monate)